Rechtsberatung


Die Doppelqualifikation als zugelassener Rechtsanwalt und Steuerberater vereinfacht die Umsetzung von steuerlichen Beratungs- und Gestaltungskomplexen. Die juristische Vorbildung und Praxisarbeit fördern das Verständnis für das Zusammenwirken von steuerlichen und außersteuerlichen Normen. Dieses tiefgreifende Wissen hilft bei der richtigen Entscheidungsfindung im Rahmen der alltäglichen Beratungspraxis, gewährleistet zudem ein besonderes Problembewusstsein für außersteuerliche Berührungspunkte.

Als zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (FernUniversität in Hagen) ist es mir ein Anliegen, das Gefahrenbewusstsein der Mandanten für etwaige Steuerstraftaten zu schärfen.

Ich überprüfe vornehmlich Vertragsgestaltungen auf ihren steuerrechtlichen Inhalt. Insbesondere bei Unternehmensgründungen sollte das Augenmerk auf steuerliche Fallstricke gerichtet sein.

Beratung und Umsetzungen nachfolgender Themenbereiche (für Personen- und Kapitalgesellschaften):


  • Rechtsformwahl
  • Gesellschaftsvertrag
  • Erwerb
  • Gründung
  • Umwandlung
  • Unternehmensnachfolge
  • Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf
  • Abgabe von strafbefreienden Selbstanzeigen


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