Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht stellt im Rahmen des Strafrechts einen sehr sensiblen und gleichsam komplexen Bereich dar, da sich ohne tiefgreifende Kenntnisse im materiellen Steuerrecht eine isolierte Betrachtung der einschlägigen Steuerstraftatbestände verbietet. Es gelten zum Teil andere Strafprozessregeln im Vergleich zu möglichen Straftaten nach dem StGB. In der Regel arbeiten daher Rechtsanwälte mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen, um als ersten Schritt die Komplexität der Materie zu erfassen, und anschließend eine sachgerechte fallbezogene Verteidigungsstrategie auszuklügeln. Als Rechtsanwalt und Steuerberater in Personalunion kann ich auf Kenntnisse zurückgreifen, die den meisten Beratern verwehrt bleiben.
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht
Als Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (FernUniversität in Hagen) begleite und berate ich Sie in den jeweiligen Verfahrensabschnitten des Steuerstrafverfahrens. Das wichtigste Ziel ist das Erreichen der Verfahrenseinstellung im Ermittlungsvefahren. Schwerer als die Höhe der Geldstrafe wiegt ein eventuelles Berufsverbot sowie arbeits- und disziplinarrechtliche Maßnahmen. Eine zeitnahe und effektive Beratungsleistung verbunden mit der richtigen Verteidigungsstrategie sind das Fundament zur Vermeidung einer beruflichen Existenzgefährdung. Das Erstellen einer wirksamen Selbstanzeige ist eines der wichtigsten Instrumente, um Straffreiheit zu erlangen. Das Anfertigen einer Selbstanzeige als Schutz vor Strafverfolgung erfort höchstmögliche Präzision, welches Sie nur einem hierauf spezialisierten Berater überlassen sollten.