Immobiliensteuerrecht


Die Beratung zur Besteuerung von Immobilien umfasst nachfolgende Bereiche:


  • Halten von Immobilien über Personengesellschaften (GmbH & Co. KG, GbR etc.) oder Kapitalgesellschaften
  • Steuergestaltungen mit Immobilien
  • ertragsteuerliche Behandlung Privat- und Betriebsvermögen
  • Nießbrauch
  • Erwerb und Veräußerung von Immobilien
  • Auseinandersetzung von Gesellschaften mit Immobilienbesitz (Realteilung), sowie Umwandlungen und Veräußerungen
  • Abwehrberatung bei Steuerrisiken (gewerblicher Grundstückshandel, erweiterte Gewerbesteuerkürzung, ungewollte Einlage von Immobilien in ein Betriebsvermögen, Verstoß gegen Drei-Objekt-Grenze, Betriebsaufspaltung etc.)
  • Vermögensnachfolge mit Immobilien


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