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Immobiliensteuerrecht
Die Beratung zur Besteuerung von Immobilien umfasst nachfolgende Bereiche:
Halten von Immobilien über Personengesellschaften (GmbH & Co. KG, GbR etc.) oder Kapitalgesellschaften
Steuergestaltungen mit Immobilien
ertragsteuerliche Behandlung Privat- und Betriebsvermögen
Nießbrauch
Erwerb und Veräußerung von Immobilien
Auseinandersetzung von Gesellschaften mit Immobilienbesitz (Realteilung), sowie Umwandlungen und Veräußerungen
Abwehrberatung bei Steuerrisiken (gewerblicher Grundstückshandel, erweiterte Gewerbesteuerkürzung, ungewollte Einlage von Immobilien in ein Betriebsvermögen, Verstoß gegen Drei-Objekt-Grenze, Betriebsaufspaltung etc.)