Einspruch / Klage


Gegen Bescheide der Finanzämter, Zollbehörden und Familienkassen muss sich man bei rechtswidriger Festsetzung und Feststellung zur Wehr setzen dürfen. Der erste Schritt ist in der Regel die Erhebung von Einspruch oder Widerspruch, verbunden mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Sollte es zu keiner Abhilfe im Rahmen der außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren kommen, kann es in Einzelfällen ratsam sein, Streitigkeiten vor dem Finanzgericht auszufechten, um die Weichen für eine handlungsfähige Zukunft zu stellen.

Verfahrensrechtliche Maßnahmen:


  • Ordentliche Rechtsbehelfe im Steuerrecht
    • Einspruch
    • Klage
    • Revision
    • Aussetzung bzw. Auffhebung der Vollziehung

  • Nichtförmliche Rechtsbehelfe im Steuerrecht
    • Antrag auf Änderung
    • Sonstige Gegenvorstellung
    • Antrag auf Billigkeitsmaßnahmen
    • Dienstaufsichts-/ Sachaufsichtsbeschwerde


Vertretung vor allen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.

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